48 Monate Langzeit-Garantie

Für zahlreiche Geräte aus unserem Sortiment bieten wir Ihnen mit der 48 Monate Langzeit-Garantie noch mehr Sicherheit:

  • Wir garantieren umgehend für kostenlose Nachbesserung, Umtausch oder gleichwertigen Ersatz.
  • 4 Jahre Langzeit-Schutz ohne SelbstbeteiligungF

Im Fall der Fälle: garantiert mehr Sicherheit.

Sollten trotz sachgemäßer Anwendung bei den von Ihnen erworbenen Produkten Qualitätsmängel auftreten, verpflichten wir uns nach Maßgabe unserer Garantiebedingungen zu kostenloser Nachbesserung, Umtausch oder gleichwertigem Ersatz.

Verschleißerscheinungen sind hiervon ausgenommen (insbesondere bei typischen Verschleißteilen wie z.B. Leuchtmittel, Akkus, usw.)

Bitte senden Sie das defekte Produkt zusammen mit der Originalrechnung und Ihrer 48 Monate Langzeit-Garantie-Urkunde an unseren Kundendienst. Wir erledigen dann automatisch alle weiteren Schritte für Sie.

Bitte senden Sie Ihr Gerät an:
Conrad Electronic GmbH & Co KG
Durisolstraße 2
4600 Wels

Rechtshinweis

Die 48 Monate Langzeit-Garantie (§433 BGB) beginnt mit dem Tag der Rechnungszustellung und endet nach Ablauf von 4 Jahren. Sie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Sie gilt nur bei Neuware, nicht bei Vorführware oder gebrauchten Artikeln. Die Zusatzgarantie kann von jedem Kunden unabhängig von seiner Wohn- bzw. Betriebssitz bei einer Bestellung oder einen Filialkauf erworben werden. Der Garantiegeber ist die Firma Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Straße 1, 92240 Hirschau.

 

Zuletzt geändert am: 28.10.2021