Conrad bietet allen Bundesdienststellen seit 01.01.2014 die elektronische Rechnungslegung an.
Was ist eine e-Rechnung?
Die e-Rechnung an den Bund ist Teil der Umsetzung von strategischen Zielsetzungen des Bundes. Dabei sollen im Zusammenspiel mit den Vertragspartnern des Bundes papierlose Prozesse durch die Einbringung und Verarbeitung von strukturierten Rechnungen in elektronischer Form weiter unterstützt werden. Rechnungen im PDF-Format gelten nicht als e-Rechnung.
Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat zumindest die im § 11 Abs. 1 UStG 1994 genannten Rechnungsmerkmale zu enthalten.
Wer kann die e-Rechnung verwenden?
Bundesdienststellen sind alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen sowie das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof.
Wie kann ich die e-Rechnung aktivieren lassen?
Wir benötigen von Ihnen nur eine entsprechende Benachrichtigung und können dies sofort in unserem Systemen vermerken. Die E-Rechnung ist per Knopfdruck für Sie aktiviert.
Schicken Sie Ihre Nachricht bitte an business@conrad.at.